Libeccio 26

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Kaufvertrag / Übertragung von Rechten und Pflichten

  1. Der Käufer ist an seine Bestellung 30 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalt dieser Frist bestätigt oder die Lieferung erfolgt ist.
  2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.

§ 2 Preise / Preisstellung

  1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Nachlässe sowie Skonto.
  2. Rechnungen werden mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.

§ 3 Zahlung / Zahlungsverzug / Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes, spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Im Falle von Anzahlungen von 30% oder höher wird die Zahlung des Restbetrages individuell vertraglich vereinbart.
  2. Sind Teilzahlungen vereinbart wird die gesamte Restschuld, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel, sofort zur Zahlung fällig, wenn a) der Käufer, der nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mindestens mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt oder b) der Kaufmann, der als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt ist.
  3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
  4. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenrechnung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückhaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
  5. Kommt der Käufer mit Zahlungen, bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzten mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  6. Verzugszinsen werden mit 2 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
  7. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Der Käufer darf über die Vorbehaltssache nicht verfügen.
  8. Bei Zugriffen Dritter insbesondere Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltssache ist der Käufer verpflichtet, diesen auf die Vorbehaltssache an dem Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
  9. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltssache auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache durch den Verkäufer liegt soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet kein Rücktritt vom Vertrag vor.

§ 4 Maße und Gewichte / Beleuchtung

  1. Die im Internet und in den Prospekten angegebenen Maße und Gewichte sind circa Angaben. Abweichungen in den Abmessungen und Gewichten der Boote sind möglich. Genauso sind technische Änderungen sowie Ausstattungsdetailänderungen möglich. Solche Abweichungen zum Internet, Prospekt oder im Showroom besichtigten Kaufgegenstand oder zur ursprünglich vereinbarten Ausführung, die der Hersteller zu vertreten hat, die dem Verkäufer bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren, weder die Gebrauchsfähigkeit aufheben oder wesentlich einschränken noch für den Käufer unzumutbar sind, berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises.
  2. Die installierten Beleuchtungsanlagen entsprechen bei importierten Booten nicht immer den Bestimmungen, die auf verschiedenen Gewässern gelten. Der Käufer ist in jedem Fall verpflichtet, sich vor Benutzung des Bootes bezüglich der für dieses Gewässer geltenden Bestimmungen zu erkundigen und die Beleuchtungsanlage, falls erforderlich, umrüsten zu lassen. Der Kunde hat die Möglichkeit, vor Auslieferung des Bootes durch den Verkäufer, die eventuell nicht zugelassene Beleuchtung demontieren zu lassen.

§ 5 Abnahme / einvernehmlicher Rücktritt

  1. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Plicht innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist die Zahlung eines Standgeldes in Höhe von € 10,- pro Tag und Boot vereinbart.
  2. Bei einvernehmlichem Rücktritt von diesem Vertrag verpflichtet sich der Käufer, an den Verkäufer ein Abstandsgeld in Höhe von 20% des Gesamtkaufpreises zu zahlen. Das gleiche gilt, wenn er den Kaufgegenstand nach Bereitstellungsanzeige des Verkäufers nicht binnen 10 Kalendertagen abholt und der Verkäufer ihm eine 14-tägige Nachfrist zur Abholung gesetzt hat sowie vom Vertrag im Hinblick auf die Nichtabholung des Kaufgegenstandes durch den Käufer zurückgetreten ist. Ein Abstandsgeld in Höhe von 30% des Gesamtpreises hat hingegen der Käufer an den Verkäufer zu zahlen, wenn es sich um ein Boot handelt, welches zur Erfüllung des mit dem Käufer geschlossenen Kaufvertrages von dem Verkäufer im Herstellerwerk bestellt wurde. Hierbei sind sich die Vertragsparteien einig, dass dieses erhöhte Abstandsgeld erforderlich ist wegen der Hohen Risiken und Kosten die der Verkäufer zum Beispiel wegen des Transports sowie der zusätzlichen Bevorratung eingehen muss. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem Käufer bleibt ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale eingetreten ist.

§ 6 Gewährleistung

  1. Liegt ein Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  2. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedweden Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer aus.
  3. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  5. Die vorstehenden Regelungen über die Gewährleistung gelten nicht für gebrauchte Gegenstände (Anhänger, Boote, Zubehör), oder gebrauchtes Zubehör an neuen Booten oder Anhängern, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert (bzw. abgeholt) werden.
  6. Besondere Gewährleistungsbestimmungen bezüglich der Kunststoffverarbeitung: Der Bootskörper besteht aus GFK, einem Kunststoff, der „von Hand“ hergestellt wird (maßliche Ungleichheiten sind daher nicht auszuschließen und stellen keinen Mangel dar). Die Oberfläche wird nicht lackiert, sondern eingefärbt. Deswegen ist die Oberflächenqualität nicht mit einer lackierten Fläche zu vergleichen. Folgende Fehler können auftreten und werden vom Käufer akzeptiert und stellen somit keine Mängel dar und berechtigen nicht zur Kürzung des Kaufpreises: Kratzer, die durch das Entformen entstanden sind, Wölbungen, Sprünge, Luftblasen oder Löcher, die vorhanden sind oder später auftreten, Farbabweichungen oder Flecken. Eine einwandfreie Oberfläche ist nur mit einer nachträglich aufgebrachten Lackierung zu erreichen. Der Käufer hat vor Abschluss des Vertrages die Gelegenheit entweder das gekaufte Boot oder ein Boot dieses Herstellers beim Verkäufer zu besichtigen. Er konnte sich hierbei ein Bild über die Verarbeitungsqualität der entsprechenden Werft machen. Dies gilt insbesondere bei Booten ausländischer Produktion. Dem zu Folge ist der Käufer bei kleineren Verarbeitungsfehlern oder Bagatellmängeln nicht zur Wandlung oder Minderung des Kaufpreises berechtigt. Es ist dem Käufer bekannt, dass die aufgeklebten Zierstreifen und Aufkleberdesigne nur von kurzer Lebensdauer sind oder sein können. Bei Ablösungen oder abstehenden Ecken und Kanten ist der Verkäufer nicht im Rahmen der Gewährleistung zur Nachbesserung verpflichtet. Der Käufer hat die Möglichkeit vor Neubestellung des Bootes über die Anbringung dieser Aufkleber zu entscheiden. Unter den aufgeklebten Zierstreifen, Schriftzügen sowie andere Aufklebedesigne können nicht gradlinige, bzw. farblich unterschiedliche Trennlinien vorhanden sein. Es handelt sich hierbei nicht um einen verdeckten Mangel. Kunden, die ihr Boot permanent im Wasser liegen lassen (Dauer oder Saisonlieger) müssen einen wasserundurchlässigen, algenabweisenden Schutzanstrich auf eigene Kosten auftragen oder diesen bei Bestellung mit beauftragen. Sollte dies nicht durchgeführt werden und Blasenbildung in der Gelcoat-Schicht entstehen, handelt es sich nicht um einen nachbesserungspflichtigen Mangel.
  7. Besondere Gewährleistungsbestimmungen für Verdecke / Scheiben sowie Windschutzscheiben: Gegen entsprechenden Mehrpreis können Verdecke, Sonnenverdecke, Persenninge mitbestellt werden. Es handelt sich hierbei lediglich um einen Wetterschutz und nicht um eine wasserdichte Bootsabdeckung. An Nähten, Stößen oder Reißverschlüssen kann Wasser eintreten. Gleiches gilt für Windschutzscheiben und Scheiben einschließlich Rahmen. Es handelt sich hierbei um viele Einzelteile, welche zusammengesetzt sind. An diesen Stellen ist ein Wassereintritt möglich. Es ist vereinbart, dass solche Erscheinungen des Wassereintritts an Verdecken und Windschutzschreiben keine Mängel im Sinne der Vorstehenden Regel über die Gewährleistung (§6) sind.

§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers
  2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
  3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 8 Schlussbestimmung

  1. Sollte eine Bestimmung der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

 

AGBs I Impressum I Über uns

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